Weihnachtsfeier absetzen: Was 2026 für Betriebsausgabe, Lohnsteuer und Vorsteuer gilt
Die Kosten für Ihre eigene Belegschaft sind voll Betriebsausgabe, ohne Kürzung auf 70 %. Lohnsteuerfrei bleiben 110 € je teilnehmendem Mitarbeiter und Feier bei höchstens zwei Feiern im Jahr. Nur der Mehrbetrag ist lohnsteuerpflichtig; möglich sind 25 % pauschale Lohnsteuer plus Soli.
R 4.10 Abs. 7 EStR, § 19 EStG, § 40 EStG, § 4 SolzG
Weihnachtsfeier beschreiben Absetzen durchrechnen
- vollBetriebsausgabe für die eigene Belegschaft
- 110 €je Mitarbeiter und Feier, zwei Feiern im Jahr
- 25 %pauschal auf den Teil darüber
Vorsteuer gibt es für die Belegschaft nur, wenn der Kopfbetrag einschließlich Begleitung 110 € nicht übersteigt; darüber entfällt sie ganz. Vorsteuer im Detail (BMF, Tz. 7).
Geprüft am Quellen und Stand

Absetzen auf einen Blick
| Steuer | Was gilt | Grenze/Folge |
|---|---|---|
| Betriebsausgabe | Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer: volle Kosten der Belegschaft | Keine 110-€-Grenze beim Aufwand |
| Lohnsteuer und Sozialversicherung | Freibetrag bei offener Feier, bis zweimal jährlich | 110 € je Mitarbeiter; SV-frei bei Steuerfreiheit oder Pauschalierung |
| Umsatzsteuer | Vorsteuer nach Gesamttätigkeit des Unternehmens | Über 110 € entfällt sie ganz |
| Kleinunternehmer | Brutto als Aufwand | Kein Vorsteuerabzug |
Absetzen-Rechner
Rechnen Sie mit den Bruttokosten und den tatsächlich Anwesenden. Voraussetzung ist eine Feier, die allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offensteht (§ 19 EStG, § 40 EStG).
Kosten pro Kopf
114,29 €- Mitarbeitende über 110 €
- Steuerpflichtiger Betrag
- Pauschale Lohnsteuer + Soli
- Vorsteuer abziehbar
- Betriebsausgabe gesamt
- Nicht abziehbarer Gästeanteil
Kirchensteuer ist nicht enthalten. Gästeanteile werden als Bewirtung gerechnet; Leih- und Konzern-Arbeitnehmer tragen Sie für die 70-%-Berechnung als Gäste ein, für die Umsatzsteuer zählen sie wie eigene Arbeitnehmer. Der Vorsteuerwert des Rechners passt für diesen Sonderfall daher nicht (Merkblatt). Die Umsatzsteuer ist mit gerundet 19/119 der Kosten vorbelegt, bis Sie sie bearbeiten; maßgeblich ist der tatsächliche Rechnungsbetrag. Zur Aufteilung: Umsatzsteuer in der Tagungspauschale. Keine Steuerberatung. Rechengrundlagen: BMF, § 40 EStG, § 4 SolzG, § 15 UStG.
Lohnsteuer: 110 € je Mitarbeiter, zwei Feiern im Jahr
Zur Feier zählen sämtliche Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer und äußerem Rahmen: etwa Essen, Musik, Geschenke, Räume, Eventmanagement und Stornokosten. Rechnerische Selbstkosten wie anteilige Lohnbuchhaltung, Abschreibungen und Energie bleiben außen vor. Die vollständige Kostenliste finden Sie im Planer. BMF, Tz. 2 Was in die 110-€-Grenze zählt
Verteilt werden die Gesamtkosten zu gleichen Teilen auf die tatsächlich anwesenden Personen einschließlich Begleitung und Gästen. Der Anteil einer Begleitperson wird dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet; die Zahl der ursprünglich Angemeldeten ist für den Nenner nicht maßgeblich. BMF, Tz. 4a BFH VI R 31/18, 29.04.2021
Der Freibetrag setzt voraus, dass alle Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils teilnehmen können. Eine Abteilungsfeier ist damit ebenfalls begünstigt, wenn sie allen Arbeitnehmern dieser Abteilung offensteht. Bei mehr als zwei Feiern wählt der Arbeitgeber die beiden Veranstaltungen aus, für die der Freibetrag gilt; die dritte ist vollständig steuerpflichtig. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG BMF, Tz. 3 und 4c
Das BMF rechnet mit 10.000 € für 75 Arbeitnehmer, davon 25 mit Begleitperson: Bei 100 Anwesenden sind das 100 € pro Kopf. Allein Teilnehmende bleiben unter 110 €; mit Begleitung werden 200 € zugerechnet, davon sind 90 € steuerpflichtig. Insgesamt ergeben sich 2.250 € steuerpflichtige Zuwendungen. BMF, Tz. 4a
Auf den steuerpflichtigen Teil kann der Arbeitgeber 25 % pauschale Lohnsteuer übernehmen. Hinzu kommen 5,5 % Soli auf diese Steuer und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer nach Landesrecht. Seit 1. Januar 2026 setzt auch die Pauschalierung voraus, dass die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offensteht. Lohnsteuerfreie sowie nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuerte Zuwendungen bleiben sozialversicherungsfrei. § 40 Abs. 2 und 3 EStG Steueränderungsgesetz 2025 § 4 SolzG § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SvEV
Vorsteuer: dieselben 110 € als Freigrenze
Bei der Lohnsteuer bleibt der Freibetrag auch bei höheren Kosten erhalten. Für die Umsatzsteuer gilt eine Freigrenze: Übersteigt der zugerechnete Betrag einschließlich Begleitung 110 €, entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamten Aufwendungen dieses Mitarbeiters. Im BFH-Fall eines Kochevents mit rund 145 bis 150 € pro Kopf war deshalb keine Vorsteuer abziehbar; eine Wertabgabe fällt dafür nicht an. BFH V R 16/21, 10.05.2023 BMF, Tz. 7
Das Bayerische Landesamt rechnet mit 7.425 € für 50 Arbeitnehmer, davon 25 mit Begleitung. Auf 75 Personen entfallen je 99 €; mit Begleitung werden einem Arbeitnehmer 198 € zugerechnet. Nur für die 25 allein Teilnehmenden ist Vorsteuer abziehbar, also ein Drittel der enthaltenen Umsatzsteuer. Auch bei der dritten Feier entfällt der Vorsteuerabzug für die Belegschaft. Bayerisches Landesamt für Steuern, Stand 2024
Bei geschäftlich veranlasster Bewirtung von Gästen bleibt die Vorsteuer unter den allgemeinen Voraussetzungen vollständig abziehbar, obwohl ertragsteuerlich nur 70 % zählen. Der Rechner behandelt den eingegebenen Gästeanteil entsprechend als Bewirtung. Leih- und Konzern-Arbeitnehmer zählen für die Umsatzsteuer wie eigene Arbeitnehmer; diesen Sonderfall bildet die Gäste-Eingabe daher nicht ab. § 15 Abs. 1a Satz 2 UStG Merkblatt Betriebsveranstaltungen
Betriebsausgabe: voll für die Belegschaft, 70 % für Gäste
Die Bewirtung eigener Arbeitnehmer ist allgemein betrieblich veranlasst und unbegrenzt als Betriebsausgabe abziehbar. Eine Kürzung auf 70 % entfällt auch oberhalb von 110 €. Bei Betriebsfesten sind Angehörige und Personen, die zur Gestaltung beitragen, etwa Band oder Moderation, unschädlich. R 4.10 Abs. 7 EStR
Bewirtung von Kunden, Geschäftspartnern sowie Leiharbeitnehmern und Arbeitnehmern verbundener Unternehmen ist geschäftlich veranlasst. Hier sind mit entsprechendem Bewirtungsbeleg 70 % abziehbar; ist die gesamte Veranstaltung ein Kundenevent, gilt die Kürzung für die ganze Veranstaltung. Der Rechner trennt deshalb den Gästeanteil von Belegschaft und Begleitung. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG Merkblatt, Ertragsteuer
Die pauschale Lohnsteuer schuldet und trägt der Arbeitgeber. Er bucht sie mit den Feierkosten; auch nicht abziehbare Vorsteuer geht als Aufwand in die Betriebsausgabe ein. Der Rechner zeigt diesen Aufwand, keine individuelle Ersparnis bei Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer. § 40 Abs. 3 EStG R 4.10 Abs. 7 EStR
Mit Übernachtung oder Anreise
Eine gemeinsame Busfahrt und die Hotelnacht einer zweitägigen Feier gehören zu den Veranstaltungskosten und zählen in die 110 €. Reisen Arbeitnehmer anderer Standorte selbst organisiert an, können ihre Fahrt- und Übernachtungskosten steuerfreie Reisekosten sein und dann außerhalb der Grenze bleiben. Die Einordnung hängt vom Ablauf ab; stimmen Sie sie vor der Buchung mit Ihrer Steuerberatung ab. BMF, Tz. 2 und 6 Firmenfeier mit Übernachtung
Kleinunternehmer: Kosten brutto ansetzen
Kleinunternehmer ziehen keine Vorsteuer ab. Für die eigene Belegschaft zählt die Feier damit brutto als Betriebsausgabe; die Lohnsteuerregeln einschließlich Freibetrag und Pauschalierung gelten unverändert. Im Rechner schaltet die entsprechende Auswahl den Vorsteuerabzug für sämtliche Anteile aus. § 19 UStG § 19 EStG § 40 EStG
Häufige Fragen
Kann man die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen?
Für die eigene Belegschaft sind die Kosten voll Betriebsausgabe, auch über 110 €. Für Lohnsteuer und Vorsteuer gelten eigene Grenzen.
Gilt die 70-%-Regel für Bewirtungskosten bei der Weihnachtsfeier?
Für die eigene Belegschaft entfällt die Kürzung. Geschäftlich veranlasste Bewirtung von Gästen ist mit Bewirtungsbeleg zu 70 % abziehbar.
Was passiert, wenn die Weihnachtsfeier mehr als 110 € pro Person kostet?
Bei einer begünstigten Feier ist nur der Mehrbetrag lohnsteuerpflichtig. Übersteigt der zugerechnete Betrag einschließlich Begleitung 110 €, entfällt für diesen Arbeitnehmer der gesamte Vorsteuerabzug.
Quelle: BMF-Schreiben vom 14.10.2015, IV C 5 – S 2332/15/10001
Zählen Mitarbeitende, die kurzfristig abgesagt haben?
Für die Verteilung der Gesamtkosten zählt die tatsächliche Anwesenheit. Abgesagte Teilnahmen gehören nicht in die Zahl der anwesenden Personen.
Gilt der Freibetrag auch für eine Abteilungsfeier?
Ja, wenn die Teilnahme allen Arbeitnehmern dieser Abteilung offensteht. Eine Organisationseinheit kann als Betriebsteil begünstigt sein.
Quelle: BMF-Schreiben vom 14.10.2015, IV C 5 – S 2332/15/10001
Wie oft im Jahr gilt der 110-€-Freibetrag?
Für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Bei weiteren Feiern wählt der Arbeitgeber, für welche beiden der Freibetrag gilt.
Quelle: BMF-Schreiben vom 14.10.2015, IV C 5 – S 2332/15/10001
Quellen und Stand
Geprüft am 3. November 2026. Die Berechnung gilt für eine offene Betriebsveranstaltung; Sonderfälle wie gemischte Veranstaltungen und Reisekosten benötigen eine gesonderte Einordnung.
- § 19 EStG: aktuelle Fassung, gelesen am 03.11.2026.
- § 40 EStG: Fassung ab 01.01.2026, gelesen am 03.11.2026.
- Steueränderungsgesetz 2025: BGBl. 2025 I Nr. 363, gelesen am 03.11.2026.
- § 4 SolzG: aktuelle Fassung, gelesen am 03.11.2026.
- § 1 SvEV: aktuelle Fassung, gelesen am 03.11.2026.
- BMF-Schreiben vom 14.10.2015, IV C 5 – S 2332/15/10001: Stand LStH 2026, Anhang 11a, gelesen am 03.11.2026.
- BFH VI R 31/18: Urteil vom 29.04.2021, gelesen am 03.11.2026.
- BFH V R 16/21: Urteil vom 10.05.2023, gelesen am 03.11.2026.
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Betriebsveranstaltungen: Stand 2024, S 2371.1.1-3/1 St32, gelesen am 03.11.2026.
- § 4 EStG: aktuelle Fassung, gelesen am 03.11.2026.
- R 4.10 Abs. 7 EStR: Stand EStH 2025, gelesen am 03.11.2026.
- § 15 UStG: aktuelle Fassung, gelesen am 03.11.2026.
- § 19 UStG: aktuelle Fassung, gelesen am 03.11.2026.
Allgemeine Information, sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Einzelfall und die aktuelle Verwaltungsauffassung; klären Sie Buchung und Lohnsteuer mit Ihrer Steuerberatung.
Weihnachtsfeier beschreiben, wir fragen die Häuser an
Wir fragen bis zu sechs passende Häuser an und rechnen jedes Angebot auf einen Preis pro Kopf um, damit Sie sehen, ob die Feier unter 110 € bleibt.
Für Sie kostenlos. Verbindlich wird es erst, wenn Sie einem Haus direkt zusagen; das Haus, bei dem Sie buchen, zahlt uns eine Vermittlungsprovision.
