City-Tax 2027: Übernachtungsabgaben in 31 deutschen Städten
Satz, Bemessung, Geschäftsreisen und Änderungen gegenüber 2026, jede Zeile mit amtlicher Quelle und Stand. Für Tagungen, Klausuren und Gruppenreisen, die 2027 Zimmer buchen.
Zur Tabelle Abgabe für Ihre Gruppe rechnen
- 26 von 31Städten besteuern auch Geschäftsreisen
- 5 neuAbgaben ab 1.1.2027: Duisburg, Neuss, Bielefeld, Göttingen, Stendal
- 0 €in Bayern, die Abgabe ist dort verboten
Geprüft am Quellen und Methode

Was eine Nacht kostet: 150 € brutto, eine Person
Netto aus brutto mit 7 % Umsatzsteuer gerechnet. Hamburg mit der Staffel für ab 1.1.2027 vereinbarte Nächte, Essen mit Deckel 9 €.
Übernachtungsabgaben 2027 nach Stadt
Betrag für eine Person, eine Nacht, 150 € brutto ohne Frühstück. „Nicht geprüft“ heißt: steht nicht in der gelesenen Quelle, wir schätzen nichts.
31 Städte
Städte ohne Änderungszeile: keine Änderung angekündigt.
| Stadt | Bei 150 € | Geschäftsreisen | 2026 zu 2027 | Satz, Befreiung, Quelle |
|---|---|---|---|---|
| BerlinÜbernachtungsteuer | 10,51 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle7,5 % vom Nettopreis (BE) Geschäftsreisen: ja, seit 1.4.2024. keine Befreiung möglich. Service Berlin, ÜbernachtungsteuerStand 20.10.2026 |
| HamburgKultur- und Tourismustaxe | 4,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Höhere Staffel für Übernachtungen, die ab 1.1.2027 vereinbart werden (bis 100 €: 3,00 statt 2,40 €) | Satz, Befreiung, QuelleStaffel: fester Betrag je Person und Nacht nach Nettopreis (HH) Geschäftsreisen: ja, seit 1.1.2023. keine Befreiung möglich. Hamburgisches GVBl. Nr. 9 vom 17.3.2026, Gesetz vom 4.3.2026Stand 17.03.2026, abgerufen am 24.10.2026 |
| Münchenkeine | 0,00 €pro Nacht bei 150 € | keine Abgabe | Keine; Landesverbot vom BayVerfGH am 14.11.2025 bestätigt, die Stadt plant den Gang nach Karlsruhe | Satz, Befreiung, Quellekeine Abgabe (BY) In Bayern gesetzlich verboten. BayVerfGH, Entscheidung vom 14.11.2025, Vf. 3‑VII‑23Stand abgerufen am 20.10.2026 |
| KölnKulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) | 7,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle5,0 % vom Bruttopreis (NW) Geschäftsreisen: ja, seit 1.7.2024. keine Befreiung möglich. Stadt Köln, Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe)Stand 20.10.2026 |
| Frankfurt am MainTourismusbeitrag | 2,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle2,00 € je Person und Nacht (HE) Geschäftsreisen: ja, seit 1.10.2024. keine Befreiung; ausgenommen sind Berufsausbildung, Patienten und Schüler. Stadt Frankfurt, Tourismusbeitragssatzung ab 1.10.2024Stand 28.10.2026 |
| StuttgartÜbernachtungsteuer | 3,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | 2027 erstes volles Jahr; Auswertung bis Ende 2028 vorgesehen | Satz, Befreiung, Quelle3,00 € je Person und Nacht (BW) Geschäftsreisen: ja, seit Einführung. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige und Schulfahrten. Erhoben seit 1.7.2026. Stadt Stuttgart, Satzung 9/5 vom 26.2.2026 (Amtsblatt Nr. 12 vom 19.3.2026)Stand 28.10.2026 |
| DüsseldorfBeherbergungssteuer | 3,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle3,00 € je Person und Nacht, höchstens 21 Nächte (NW) Geschäftsreisen: ja, seit Einführung. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige, Schul- und Jugendfahrten. Erhoben seit 1.1.2024. Landeshauptstadt Düsseldorf, BeherbergungssteuerStand 28.10.2026 |
| LeipzigBeherbergungssteuer | 7,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Stadtrat beschloss am 3.9.2026 eine neue Satzung ohne Erhöhung auf 7 oder 8 %; Wortlaut ab 2027 von uns nicht geprüft | Satz, Befreiung, Quelle5,0 % vom Bruttopreis (SN) Geschäftsreisen: ja. keine Befreiung; ausgenommen sind u. a. Minderjährige und medizinisch bedingte Aufenthalte. Stadt Leipzig, Beherbergungssteuer; L-IZ, Bericht vom September 2026Stand 28.10.2026 |
| DortmundBeherbergungsabgabe | 11,25 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle7,5 % vom Bruttopreis (NW) Geschäftsreisen: ja, seit 1.4.2023. keine Befreiung möglich. Erhoben seit 2023. Stadt Dortmund, Satzung vom 14.2.2023Stand 20.10.2026 |
| EssenBeherbergungssteuer | 7,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | 2027 erstes volles Kalenderjahr; keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle5,0 % vom Bruttopreis, höchstens 9,00 € je Person und Nacht (NW) Geschäftsreisen: ja, seit Einführung. keine Befreiung für berufliche Übernachtungen. Erhoben seit 1.8.2025. Stadt Essen, Beherbergungssteuer und FAQStand 28.10.2026 |
| Bremen und BremerhavenTourismusabgabe (City Tax) | 7,71 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Satz seit 1.1.2026 bei 5,5 statt 5,0 %; für 2027 keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle5,5 % vom Nettopreis, ab der 8. Nacht frei (HB) Geschäftsreisen: ja, seit 1.4.2024. keine Befreiung möglich. Serviceportal Bremen, Tourismusabgabe (Citytax)Stand 28.10.2026 |
| DresdenBeherbergungssteuer | 9,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle6 % vom Bruttopreis (SN) Geschäftsreisen: ja, seit 1.7.2023. keine Befreiung; ausgenommen sind u. a. Minderjährige und Auszubildende unter 27. Landeshauptstadt Dresden, BeherbergungssteuerStand 28.10.2026 |
| HannoverBeherbergungsteuer | 5,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise: nicht geprüft | Staffel gilt seit 1.1.2026 (Ratsbeschluss 20.11.2025); für 2027 keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, QuelleStaffel: 3 bis 12 € je Person und Nacht nach Preis (NI) Geschäftsreisen: nicht geprüft. nicht geprüft. Landeshauptstadt Hannover, Pressemitteilung zum RatsbeschlussStand 28.10.2026 |
| Nürnbergkeine | 0,00 €pro Nacht bei 150 € | keine Abgabe | Keine; Landesverbot in Bayern | Satz, Befreiung, Quellekeine Abgabe (BY) In Bayern gesetzlich verboten. BayVerfGH, Entscheidung vom 14.11.2025, Vf. 3‑VII‑23Stand abgerufen am 20.10.2026 |
| DuisburgBeherbergungssteuer | 3,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Neu ab 1.1.2027; vorher verbindlich bestätigte Buchungen bleiben frei | Satz, Befreiung, Quelle3,00 € je Person und Nacht (NW) Geschäftsreisen: ja. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige und Klassenfahrten. Erhoben seit 1.1.2027. Stadt Duisburg, Beherbergungssteuersatzung (Amtsblatt Nr. 23 vom 31.7.2026)Stand 24.10.2026 |
| Augsburgkeine | 0,00 €pro Nacht bei 150 € | keine Abgabe | Keine; Landesverbot in Bayern | Satz, Befreiung, Quellekeine Abgabe (BY) In Bayern gesetzlich verboten. BayVerfGH, Entscheidung vom 14.11.2025, Vf. 3‑VII‑23Stand abgerufen am 20.10.2026 |
| BonnBeherbergungssteuer | 10,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise: nicht geprüft | Seit 1.1.2026 7 % statt 6 %; für 2027 keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle7,0 % vom Bruttopreis, höchstens 21 Tage am Stück (NW) Geschäftsreisen: nicht geprüft. nicht geprüft. Erhoben seit 1.7.2015. Bundesstadt Bonn, Kassen- und Steueramt: Beherbergungssteuer (Satzung 22-9)Stand 28.10.2026 |
| WiesbadenKurbeitrag | 5,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle5,00 € je volljähriger Person und Aufenthaltstag, höchstens 30 Tage im Jahr (HE) Geschäftsreisen: ja, Geschäftsreisende und Tagungsgäste ausdrücklich. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige. Wiesbaden Congress & Marketing: Kurbeitrag (Kurbeitragssatzung)Stand 28.10.2026 |
| AachenBeherbergungsabgabe | 2,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | 2027 erstes volles Jahr nach Einführung | Satz, Befreiung, Quelle2,50 € je Person und Nacht, höchstens 21 Tage im Jahr je Betrieb (NW) Geschäftsreisen: ja, seit Einführung. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige und Klassenfahrten. Erhoben seit 1.1.2026. Stadt Aachen, Serviceportal: Beherbergungsabgabe (Ratsbeschluss 9.7.2025)Stand 28.10.2026 |
| ChemnitzBeherbergungssteuer | 7,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle5,0 % vom Bruttopreis (SN) Geschäftsreisen: ja. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige, Auszubildende und Studierende sowie medizinische Aufenthalte. Stadt Chemnitz, Beherbergungssteuersatzung, gültig ab 1.1.2024Stand 28.10.2026 |
| FreiburgÜbernachtungsteuer | 7,01 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle5,0 % vom Nettopreis, höchstens 2 Monate am Stück (BW) Geschäftsreisen: ja, seit 1.7.2023. keine Befreiung möglich; ausgenommen sind Minderjährige. Erhoben seit 1.1.2014. Stadt Freiburg i. Br., Übernachtungsteuersatzung vom 31.1.2023Stand 28.10.2026 |
| ErfurtBeherbergungssteuer | 10,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Ab 1.1.2027 7 % statt 5 %, befristet bis 31.12.2027 | Satz, Befreiung, Quelle7,0 % vom Bruttopreis ab 1.1.2027 (2026: 5,0 %) (TH) Geschäftsreisen: ja. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige und medizinisch nötige Übernachtungen. Erhoben seit 2011 (als Kulturförderabgabe). Landeshauptstadt Erfurt: Informationen zur Beherbergungssteuer (2. Änderungssatzung, Beschluss 17.12.2025)Stand 28.10.2026 |
| MainzBeherbergungsabgabe | 4,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | 2027 erstes volles Kalenderjahr | Satz, Befreiung, QuelleStaffel: 2 bis 5 € je Person und Nacht nach Bruttopreis (über 100 bis 200 €: 4 €) (RP) Geschäftsreisen: ja, seit Einführung. keine Befreiung; ausgenommen sind Begleitpersonen mit Merkzeichen B. Erhoben seit 1.7.2026. Landeshauptstadt Mainz, Beherbergungsabgabensatzung, Stadtratsbeschluss 6.5.2026Stand 28.10.2026 |
| PotsdamÜbernachtungsteuer | 10,51 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Seit 1.4.2025 7,5 % statt 5 %; für 2027 keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle7,5 % vom Nettopreis (BB) Geschäftsreisen: ja, seit 1.4.2024. keine Befreiung möglich; ausgenommen sind Minderjährige. Erhoben seit 2014. Landeshauptstadt Potsdam, Übernachtungsteuersatzung, Lesefassung vom 12.3.2025Stand 28.10.2026 |
| MünsterBeherbergungssteuer | 6,75 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Keine Änderung angekündigt | Satz, Befreiung, Quelle4,5 % vom Bruttopreis (NW) Geschäftsreisen: ja, seit 1.1.2024. keine Befreiung möglich; ausgenommen sind Klassenfahrten bis Sekundarstufe II. Erhoben seit 1.7.2016. Stadt Münster, Beherbergungssteuersatzung vom 10.11.2023 (Ortsrecht 20.06)Stand 28.10.2026 |
| KarlsruheÜbernachtungsteuer (City Tax) | 4,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Bleibt 2027 bei 4,00 €; ab 1.1.2028 4,50 € laut Satzung | Satz, Befreiung, Quelle4,00 € pro Person und Nacht (2026 und 2027) (BW) Geschäftsreisen: ja. keine Befreiung für berufliche Übernachtungen; ausgenommen sind Gäste unter 18 und gemeinnützige Häuser. Erhoben seit 1.7.2025. Stadt Karlsruhe, Übernachtungsteuersatzung (City Tax) vom 25.3.2025Stand 28.10.2026 |
| BielefeldBeherbergungssteuer | 3,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Neu ab 1.1.2027 (Ratsbeschluss Juli 2026, 3 € statt der zunächst geplanten 5 %) | Satz, Befreiung, Quelle3,00 € pro Person und Nacht ab 1.1.2027 (NW) Geschäftsreisen: ja. keine Befreiung für berufliche Übernachtungen im Satzungsentwurf; ausgenommen sind Gemeldete und Schul- und Jugendfahrten. Erhoben seit 1.1.2027. Stadt Bielefeld, Ratsinformation: Beherbergungssteuer, Vorlage 1433/2025-2030 mit Ersetzungsantrag vom 14.7.2026Stand 28.10.2026 |
| NeussBeherbergungssteuer | 3,00 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Neu ab 1.1.2027; vor dem Stichtag gebucht, bleiben Aufenthalte bis 30.6.2027 frei | Satz, Befreiung, Quelle3,00 € je Person und Nacht, höchstens 21 Nächte (NW) Geschäftsreisen: ja. keine Unterscheidung zwischen beruflich und privat. Erhoben seit 1.1.2027. Stadt Neuss, Pressemeldung vom 28.9.2026Stand 24.10.2026 |
| GöttingenBeherbergungssteuer | 7,01 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Neu ab 1.1.2027 für Buchungen ab Inkrafttreten | Satz, Befreiung, Quelle5,0 % vom Nettopreis (NI) Geschäftsreisen: ja. die Satzung nennt keine Befreiungen. Erhoben seit 1.1.2027. Stadt Göttingen, Amtsblatt Nr. 27 vom 29.9.2026Stand 24.10.2026 |
| PaderbornBeherbergungssteuer | 4,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | 2027 erstes volles Kalenderjahr | Satz, Befreiung, Quelle3,0 % vom Bruttopreis (NW) Geschäftsreisen: ja. keine Befreiung; ausgenommen sind Minderjährige und Schulfahrten. Erhoben seit 1.4.2026. Stadt Paderborn, Satzung vom 9.1.2026Stand 24.10.2026 |
| StendalBeherbergungssteuer | 1,50 €pro Nacht bei 150 € | Geschäftsreise zahlt | Neu ab 1.1.2027 | Satz, Befreiung, Quelle1,50 € je Person und Nacht (ST) Geschäftsreisen: ja. laut Stadt keine Ausnahme für berufliche Übernachtungen. Erhoben seit 1.1.2027. Hansestadt Stendal, Beherbergungssteuer ab 1.1.2027Stand 24.10.2026 |
Abgabe für Ihre Gruppe
Der Rechner nimmt den Satz aus der Tabelle. Er rechnet nicht mit Befreiungen, Übergangsregeln oder Sonderpreisen. Die Hotelrechnung ist maßgeblich.
Neu ab 1. Januar 2027 und was sich ändert
Fünf Städte beginnen 2027: Duisburg, Neuss und Bielefeld mit je 3,00 € pro Person und Nacht, Göttingen mit fünf Prozent vom Nettopreis, Stendal mit 1,50 €. In Hamburg gilt für Nächte, die ab 1.1.2027 vereinbart werden, eine höhere Staffel. Wann eine Buchung als vereinbart gilt und wie Kontingente zählen, steht auf unserer Seite City-Tax bei Geschäftsreisen 2026.
Erstes volles Jahr, Bremen, Bayern
2027 das erste volle Jahr: Stuttgart erhebt seit 1.7.2026, Paderborn seit 1.4.2026, Essen seit 1.8.2025. In Bremen stieg der Satz zum 1.1.2026 auf 5,5 %. In Bayern bleibt die Abgabe verboten, München will dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Noch nicht in der Tabelle: 9 Städte und zwei Inseln
Wuppertal, Bochum, Mannheim, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Braunschweig, Kiel, Lübeck, Rostock sowie die Kurabgaben auf Sylt und Usedom. Diese Städte prüfen wir als Nächstes.
Häufige Fragen
Zahlen Geschäftsreisende 2027 City-Tax?
In 26 der 31 Städte dieser Tabelle ja, ohne Befreiung für berufliche Übernachtungen. In München, Nürnberg und Augsburg gibt es keine Abgabe, weil Bayern sie verbietet. Für Hannover und Bonn haben wir die Regel für Geschäftsreisen noch nicht geprüft.
Welche Städte führen 2027 eine neue Bettensteuer ein?
Duisburg, Neuss und Bielefeld mit je 3,00 € pro Person und Nacht, Göttingen mit fünf Prozent vom Nettopreis und Stendal mit 1,50 €, jeweils ab 1. Januar 2027. Erfurt erhöht zum selben Tag von 5 auf 7 % vom Bruttopreis, befristet bis Ende 2027.
Darf ich die Tabelle zitieren?
Ja. Jede Stadt hat einen festen Anker, etwa #stadt-koeln. Nennen Sie MICE Kontor, den Link und den Stand. Die Primärquellen stehen in jeder Zeile.
Ist die City-Tax als Vorsteuer abziehbar?
Nein. Die Abgabe ist eine kommunale Steuer oder ein Beitrag und trägt keine Umsatzsteuer, die Sie abziehen könnten. Auf der Hotelrechnung steht sie als eigene Zeile.
Quellen und Methode
Wir lesen für jede Stadt die Satzung, das Gesetz oder die Seite der Verwaltung und tragen den Abruftag ein. Medienberichte nutzen wir nur als Hinweis, etwa für Leipzig. Hamburg zusätzlich: Infoblatt der Finanzbehörde. Fehler oder eine neue Satzung? Schreiben Sie uns über die Anfrage.
Keine Steuerberatung. Für Ihre Tagung zählt die Satzung der Stadt am Tag der Übernachtung und, wo geregelt, am Tag der Buchung.
